Der derzeitige Stand der Bauarbeiten an der Kirche Niederschindmaas ist folgender: Im Altarraum werden zur Zeit Platten verlegt. Der Altar wurde neu verputzt und mit neuen Sandsteinplatten belegt. Die Stufen zum Altarraum wurden ebenfalls neu aufgebaut und mit Sandsteinplatten belegt. Die Elektroarbeiten für Altarraum und neue Bankheizung wurden begonnen.
Weitere anstehende Arbeiten sind das Aufstellen eines Gerüstes im Altarraum (für Deckenuntersuchungen durch den Restaurator), das Verlegen der Balken für Sitzbänke und Verlegung der Platten im Hauptgang.
Die Erstellung des Begegnungsplatzes vor der Kirche beginnt, je nach Wetterlage, im Frühjahr. Das Verputzen der Friedhofsmauer wird weitergeführt und das Eingangstor an der Äußeren Dorfstraße komplett erneuert.
Um alle Arbeiten zu finanzieren sind wir auch weiter auf Spenden angewiesen. Für bisher eingegangene Spenden möchte sich die Kirchgemeinde bei ihnen herzlich bedanken.
Friedbert Weise
Schnittverbotszeitraum beachten!
Bald beginnt wieder die Gartensaison.
In diesem Zusammenhang weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau auf Folgendes hin:
Es ist gesetzlich verboten, in der Vegetationszeit zwischen dem 1. März und dem 30. September Gehölze wie beispielsweise Bäume, Hecken, Sträucher oder Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dies ergibt sich aus § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz.
Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Nähere Informationen sind bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Zwickau erhältlich oder können auf der Internetseite des Landratsamtes Zwickau, Umweltamt, nachgelesen werden.
Es handelt sich bei dem Verbot um eine Vorschrift des allgemeinen Artenschutzes, mit der ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten erreicht werden soll.
Eine Befreiung vom Schnittverbot in der Vegetationszeit kann von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes auf Antrag erteilt werden, wenn Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall vorliegen. Dies muss ausreichend begründet sein. Der Antrag kann formlos bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.
In den meisten Städten und Gemeinden des Landkreises Zwickau gibt es auch Gehölz- oder Baumschutzsatzungen. Diese sind unabhängig von der allgemeinen Verbotsregelung des § 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Deshalb ist es ratsam, sich zuerst bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde nach der Notwendigkeit einer Fällgenehmigung zu erkundigen.
Wer dennoch ohne die erforderlichen Zustimmungen der Behörde gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Waldschutzsituation erfordert auch 2020 ein konsequentes Handeln zur Bekämpfung der Borkenkäfer
Mit flächendeckendem Befall ist zu rechnen
Auch im Jahr 2020, dem dritten Borkenkäferjahr in Folge, sind weiterhin enorme Anstrengungen zur Befallserkennung und zur Bekämpfung der Borkenkäfer durch die Waldeigentümer in ihren Wäldern durchzuführen.
Im Jahr 2019 weiteten sich die Schäden durch Borkenkäfer an den Nadelholzarten, insbesondere Fichte, Kiefer und Lärche im Vergleich zu 2018 drastisch aus. Im Herbst 2019 ging eine vitale, sehr große Population von Borkenkäfern in die Überwinterung. Diese hat drei Generationen anlegen können. Sie droht, sich im Jahr 2020 weiter auszubreiten. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Verluste und die Beeinträchtigungen bzw. Ausfall der Waldfunktionen wären immens. Die Bedrohungslage ist zum Jahreswechsel 2019/20 größer als diejenige zum Jahreswechsel 2018/19. Die vorherrschende niederschlagsarme, schneefreie und milde Winterwitterung kann keine Entspannung bewirken.
Damit ist Potenzial für eine Massenvermehrung der Forstschadinsekten im Jahr 2020 vorhanden und es ist mit einer flächenhaften Ausbreitung des Befalls zu rechnen.
Die untere Forstbehörde des Landkreises Zwickau weist alle Waldbesitzer nochmals auf ihre waldgesetzlichen Pflichten hin.
Im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, insbesondere nach § 18 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) besteht daher für jeden Waldbesitzer die Verpflichtung, u. a. der Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes durch tierische Forstschädlinge vorzubeugen sowie tierische Forstschädlinge rechtzeitig und ausreichend nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften zu bekämpfen.
Nach der geltenden „Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald“ des Landkreises Zwickau, untere Forstbehörde vom 6. März 2019 (Amtsblatt des Landkreises Nr. 3/2019), ergeben sich für die Waldbesitzer u. a. folgende besondere Verpflichtungen:
– Regelmäßige Kontrolle der eigenen Nadelholzbestände auf Befall durch Nadelholzborkenkäfer (ab 1. Oktober monatlich; ab 1. April wöchentlich)
– Kontrolle der Waldbestände ist schriftlich zu dokumentieren und festgestellter Borkenkäferbefall ist sofort schriftlich oder elektronisch bei der unteren Forstbehörde anzuzeigen.
– Festgestellter Befall durch Nadelholzborkenkäfer ist unverzüglich zu bekämpfen oder bekämpfen zu lassen (z. B. Aufarbeitung und Abtransport aus dem Wald).
– Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung ist angeordnet und die genannten Maßnahmen sind daher durch den Waldbesitzer umzusetzen.
– Die untere Forstbehörde führt eigene Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zur Befallserkennung und Befallsbekämpfung in den Waldbeständen zur Beurteilung der Waldschutzsituation mit eigenen Mitarbeitern und Forstsachverständigen durch. Diese Forstsachverständigen sind Beauftragte der Forstbehörde mit den Befugnissen nach § 40 Abs. 6 SächsWaldG. Diese Maßnahmen erfolgen pfleglich (z. B. Markierung von Borkenkäferbefall mittels Farbspray) und unterstützen die Waldeigentümer bei der Befallserkennung. Diese Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch die untere Forstbehörde sind durch den Waldbesitzer zu dulden.
Die Waldbesitzer sind selbst für die Maßnahmen zur Erfassung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer zuständig und verantwortlich.
Bei der Aufbereitung des Holzes sind die Unfallverhütungsvorschriften unbedingt zu beachten. Die Waldbesitzer können sich hinsichtlich der Schadholzaufbereitung von den Revierförstern des Staatsbetriebes Sachsenforst beraten lassen.
Bei forstrechtlichen Fragen oder Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt die Beratung durch die untere Forstbehörde.
Fotos und Videos richtig nutzen – Nächste Vereinsschulung am 5. Februar 2020
Der Zukunftsregion Zwickau e.V. organisiert am 5. Februar 2020 eine weitere Schulung als Treff der Digitalen Nachbarschaft im Zwickauer Land. Zielgruppen sind Vereine, Initiativen und engagierte Personen.
Dieses Mal geht es um die Rechte und Pflichten bei der Nutzung von Medien. Angefangen bei den Grundsätzen der Mediennutzung über das Zitieren nach den Regeln des Urheberechtgesetzes bis hin zu den Voraussetzungen bei öffentlichen Vorführungen von Filmen und Sendungen, vermittelt der Workshop allgemeine Grundlagen im Umgang mit Fotos und Videos.
Die kostenfreie Schulung findet von 16 bis 19 Uhr im Alten Gasometer Zwickau statt.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 25 begrenzt, Anmeldungen sind möglich unter: https://www.zukunftsregion-zwickau.eu/dina-treff
Zum Hintergrund:
Die Digitalen Nachbarschaft (DiNa) und ein Teilprojekt des Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN), der 2006 auf dem ersten Nationalen IT-Gipfel gegründet wurde. Als gemeinnütziges Bündnis unterstützt DsiN VerbraucherInnen und kleinere Unternehmen im sicheren und souveränen Umgang mit der digitalen Welt. Dafür werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und PartnerInnen konkrete Hilfestellungen sowie Mitmach- und Lernangebote im privaten und beruflichen Umfeld angeboten. Schirmherr des Vereins ist der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Die Digitale Nachbarschaft wird umgesetzt in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und gefördert vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, unterstützt von der Deutschen Telekom. Weitere Informationen unter: www.digitale-nachbarschaft.de
Bekannt als Träger der LEADER-Region Zwickauer Land, offeriert der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. als DiNa-Treff bis Ende 2022 mit dem neuen Angebot kostenfreie Schulungen zu wichtigen Fragen wie: Was kommt ins Impressum meiner Vereinshomepage? Was muss ich beachten, wenn ich Fotos vom Sommerfest auf Social Media-Kanälen posten? Wie kann ich datensparsam mit meinen Mitgliedern kommunizieren? Was muss ich beim Online-Fundraising beachten?
Mit dem digitalen Wandel sind neue Formen der Kooperation und der Kommunikation entstanden – davon können Vereine, Initiativen und freiwillig engagierte BürgerInnen profitieren. Doch damit sind auch neue Herausforderungen verbunden, bei denen der Zukunftsregion Zwickau e.V. als einer von bundesweit 50 Treffpunkten fortan unterstützt und vernetzt.
Neben den Schulungen stehen Interessierten zahlreiche Informationsmaterialien in der Geschäftsstelle in der Bosestraße 1 zur Verfügung, außerdem die Möglichkeit, an Webinaren teilzunehmen oder sich mit Lernvideos fortzubilden.
weitere Informationen und Kontakt für Rückfragen: www.zukunftsregion-zwickau.eu sowie beim Regionalmanagement, Isabel Schauer unter Tel. 0375/30354-106 oder i.schauer@zukunftsregion-zwickau.de
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
gemeinnützige GmbH
Berlin | Brandenburg | Hamburg
Sachsen | Schleswig-Holstein
Februar 2020
Datum | Spendeort | von | bis |
Freitag, 7. Februar 2020 | Zwickau, DRK-Kreisgeschäftsstelle, Max-Pechstein-Str. 11 | 15:00- | 19:00 |
Freitag, 7. Februar 2020 | Wildenfels, FFW, Weststraße 5 | 14:30- | 18:30 |
Dienstag, 11. Februar 2020 | Zwickau, Cainsdorf, „Goldene Sonne“, Bahnhofchaussee 4a | 14:30- | 18:30 |
Mittwoch, 12. Februar 2020 | Hartenstein,Verein, Bahnhofstr.29 (ehem. Sozialstation) | 13:00- | 18:30 |
Donnerstag, 13. Februar 2020 | Zwickau, Crossen, Rathaus, Rathausstr. 9 | 13:30- | 18:00 |
Samstag, 15. Februar 2020 | Zwickau, DRK-Plasmazentrum, Glück-Auf-Center | 09:00- | 13:00 |
Montag, 17. Februar 2020 | Crimmitschau, Haus der sozialen Dienste, Zwickauer Str. 51 | 13:00- | 18:30 |
Dienstag, 25. Februar 2020 | Zwickau, AWO-Treff, Am Kosmos, Kosmonautenstraße 9 | 15:00- | 19:00 |
Donnerstag, 27. Februar 2020 | Werdau, | 15:00- | 18:30 |
Blut spenden – Leben retten: Engagement der Spender ist auch für viele Patienten mit Krebserkrankungen überlebenswichtig
Seit 2006 lenkt jedes Jahr der weltweite Aktionstag am 4. Februar – der Weltkrebstag – die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Erforschung, Vorbeugung und Behandlung von Krebserkrankungen. Jedes Jahr erkranken etwa 500.000 Menschen neu an Krebs. Insbesondere bei der Behandlung von Krebspatienten ist das soziale Engagement von Blutspenderinnen und –spendern unverzichtbar. Denn Blut ist nicht künstlich herstellbar. Das menschliche Blut wird nach der Spende weiterverarbeitet und die daraus gewonnenen Präparate zu einem sehr großen Teil bei der Behandlung von an Krebs erkrankten Menschen eingesetzt, die oftmals über einen langen Zeitraum hinweg regelmäßig auf Bluttransfusionen angewiesen sind.
Jana Lenz ist eine dieser Patientinnen. Sie erkrankte 2014 an Blutkrebs und erhielt im Verlaufe ihrer Therapie unter anderem zahlreiche Blutkonserven. Dafür ist die 41-Jährige dankbar. Heute geht es ihr gut und sie ist überzeugt: “Blutspender haben mein Leben gerettet“.
Die Teams des DRK-Blutspendedienstes freuen sich, viele Spenderinnen und Spender auf den angebotenen Terminen in Sachsen zu begrüßen!
Alle DRK-Blutspendetermine finden Sie unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos). Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Die nächste Blutspendeaktion in Ihrer Region findet statt
Fotos und Videos richtig nutzen
Nächste Vereinsschulung am 5. Februar 2020
Der Zukunftsregion Zwickau e.V. organisiert am 5. Februar 2020 eine weitere Schulung als Treff der Digitalen Nachbarschaft im Zwickauer Land. Zielgruppen sind Vereine, Initiativen und engagierte Personen.
Dieses Mal geht es um die Rechte und Pflichten bei der Nutzung von Medien. Angefangen bei den Grundsätzen der Mediennutzung über das Zitieren nach den Regeln des Urheberechtgesetzes bis hin zu den Voraussetzungen bei öffentlichen Vorführungen von Filmen und Sendungen, vermittelt der Workshop allgemeine Grundlagen im Umgang mit Fotos und Videos.
Die kostenfreie Schulung findet von 16 bis 19 Uhr im Alten Gasometer Zwickau statt.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 25 begrenzt, Anmeldungen sind möglich unter: https://www.zukunftsregion-zwickau.eu/dina-treff
Zum Hintergrund:
Die Digitalen Nachbarschaft (DiNa) und ein Teilprojekt des Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN), der 2006 auf dem ersten Nationalen IT-Gipfel gegründet wurde. Als gemeinnütziges Bündnis unterstützt DsiN VerbraucherInnen und kleinere Unternehmen im sicheren und souveränen Umgang mit der digitalen Welt. Dafür werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und PartnerInnen konkrete Hilfestellungen sowie Mitmach- und Lernangebote im privaten und beruflichen Umfeld angeboten. Schirmherr des Vereins ist der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Die Digitale Nachbarschaft wird umgesetzt in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und gefördert vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, unterstützt von der Deutschen Telekom. Weitere Informationen unter: www.digitale-nachbarschaft.de
Bekannt als Träger der LEADER-Region Zwickauer Land, offeriert der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. als DiNa-Treff bis Ende 2022 mit dem neuen Angebot kostenfreie Schulungen zu wichtigen Fragen wie: Was kommt ins Impressum meiner Vereinshomepage? Was muss ich beachten, wenn ich Fotos vom Sommerfest auf Social Media-Kanälen posten? Wie kann ich datensparsam mit meinen Mitgliedern kommunizieren? Was muss ich beim Online-Fundraising beachten?
Mit dem digitalen Wandel sind neue Formen der Kooperation und der Kommunikation entstanden – davon können Vereine, Initiativen und freiwillig engagierte BürgerInnen profitieren. Doch damit sind auch neue Herausforderungen verbunden, bei denen der Zukunftsregion Zwickau e.V. als einer von bundesweit 50 Treffpunkten fortan unterstützt und vernetzt.
Neben den Schulungen stehen Interessierten zahlreiche Informationsmaterialien in der Geschäftsstelle in der Bosestraße 1 zur Verfügung, außerdem die Möglichkeit, an Webinaren teilzunehmen oder sich mit Lernvideos fortzubilden.