Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2018 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2019 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter, welche ihre E-Mail Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2019 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2019 den Beitragsbescheid.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de
Bitte nur mit Terminvereinbarung unter Ruf 03761 4212122 oder 0151-41803769 oder madlung@werdau.net.
Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung ist an einer wohnortnahen Betreuung ihrer Versicherten und Rentner interessiert. Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Karl-Heinz Madlung führt regelmäßig Sprechstunden in Werdau und Crimmitschau durch. Er nimmt Anträge auf Leistungen, wie Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Witwer,-Witwen-und Waisenrenten entgegen, hilft bei der Klärung von Rentenkonten und berät zu rentenrechtlichen Themen.
Alle Leistungen sind selbstverständlich kostenlos.
Crimmitschau, Stadtverwaltung, Stadthaus, Badergasse 2, Vereinszimmer EG
1. und 3. Mittwoch Vormittags
2.1., 16.1., 6.2., 20.2., 6.3., 3.4., 17.4., 15.5., 5.6., 19.6.
Werdau, Stadtverwaltung, Burgstrasse 11, Hintergebäude
1.und 3. Donnerstag Nachmittags
3.1., 17.1., 7.2., 21.2., 4.4., 18.4., 2.5., 16.5., 6.6., 20.6.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Madlung
Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
Karl-Heinz Madlung
Bauernweg 22 c
08412 Werdau
Öffentliche Bekanntmachung
Ab Mittwoch, den 05.12.2018 bis einschließlich Donnerstag, den 10.01.2019 werden an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz folgende Veröffentlichungen ausgehängt:
Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung Lugau-Glauchau informiert gemäß § 21, Abs. 1 der Trinkwasserverordnung alle Verbraucher über die Qualität des Ihm zur Verfügung gestellten Trinkwassers.
Weiterhin liegen die Prüfberichte in der Gemeinde Dennheritz, Hauptstraße 96, 08393 Dennheritz, während dieses Zeitraumes, zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.