1. Januar: 15.30 Uhr Sakramentsgottesdienst in Niederschindmaas
7. Januar: 14.00 Uhr Besonderer Gottesdienst in Gesau
14. Januar: 9.00 Uhr Predigtgottesdienst in Niederschindmaas
21. Januar: 10.00 Uhr Sakramentsgottesdienst in Dennheritz
28. Januar: 10.30 Uhr Sakramentsgottesdienst in Niederschindmaas
24. Dezember: Christvespern mit Krippenspiel um 15.00 Uhr in Dennheritz und 16.30 Uhr in Niederschindmaas; 18.00 Uhr musikalische Andacht in Dennheritz
25. Dezember: 9.00 Uhr Festgottesdienst in Niederschindmaas
26. Dezember: 10.00 Uhr Festgottesdienst mit Chor in Dennheritz
31. Dezember: 16.00 Uhr Sakramentsgottesdienst in Dennheritz
1. Januar: 15.30 Uhr Sakramentsgottesdienst in Niederschindmaas
Es ist mittlerweile zu einer guten Tradition am 1. Adventwochenende geworden, im Dorf die Weihnachtszeit einzuläuten. Zum einen das Erleuchten des Schwibbogens in Niederschindmaaß und das Anschieben der Pyramide in Dennheritz. Der Feuerwehrverein Niederschindmaas hatte Samstagnachmittag wieder alles mit seinen vielen fleißigen Helfern arrangiert und sorgte mit Leckereien vom Grill und aus der Backstube sowie einer Glühweinbar für das leibliche Wohl der Gäste. Ebenso hielt es der Klub Dennheritz am 1. Adventssonntag zum Pyramidenanschieben.
Das diesjährige Pyramidenanschieben stand unter einen besonderen Stern und unter dem Motto:
DENNHERITZ SAGT DANKE!
Denn in diesem Jahr bedankte sich die Gemeinde Dennheritz bei allen Bewohnern, für eine rundum gelungene 700 Jahr-Feier und spendierte zu diesem Anlass leckeren Glühwein für die Großen, sowie Punsch und Tee für die Kleinen.
So traf sich das durstige Dorfvolk bei schönsten Winterwetter, um gemeinsam, einen besinnlichen 1. Advent, mit Glühwein, Roster und Klassikern der Weihnachtsmusik zu verbringen. Der Klub Dennheritz e.V. spendet wieder 150,- EUR für den erhalt der Pyramide. Ein besinnliches Weihnachtsfest und kommt gut ins neue Jahr, wünscht euch herzlichst, Euer Klub Dennheritz e.V.
Gern können weiterhin Spenden für den Erhalt der Pyramide abgegeben werden.
Spendenkonto der Gemeinde Dennheritz
IBAN: DE31 8705 5000 2264 0001 58
BIC: WELADED1ZWI
Verwendungszweck „Pyramide“
20 Sängerinnen und Sänger des Kirchenchores Dennheritz und acht Instrumentalisten u. a. des Ensemble Amadeus gestalteten am 3. Advent unter der Leitung von Normann Kästner in der weihnachtlich geschmückten Dorfkirche ein festliches Konzert. Es erklangen alte und neue Lieder zu Advent und Weihnachten für die gut 120 Zuhörer. Anschließend lud ein kleiner Weihnachtsmarkt hinter der Kirche zum Verweilen ein. Beim liebevoll gestalteten Adventsbasar der Familie Barth konnten kleine Weihnachtsgeschenke erworben werden, und einige Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Dennheritz sorgten bestens für das leibliche Wohl. Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer, die zum Gelingen beider Veranstaltungen beigetragen haben.
(MT, FK, NK, Bilder: FK, MT, Patrick Hampel)
Am 14.12.17 war es wieder so weit. Nach dem ganzen Basteln, Plätzchenbacken, Zimmer schmücken, Programm üben, Mutti Nachmittagen und Wunschzettel malen, besuchten uns der Weihnachtsengel und der Weihnachtsmann. Natürlich erfüllten beide unsere Wünsche, was auch dank unserer vielen Spender möglich war. Strahlende Kinderaugen waren der beste Lohn.
Am 18.12.2017 hat uns Herr Weidenmüller von der Firma FES besucht. Im Gepäck hatte er für uns eine große Überraschung. Wir haben uns alle natürlich riesig gefreut. Alle Gruppen haben für die Arbeiter als Dankeschön eine Winterlandschaft gebastelt und die Spatzengruppe hat ihr selbst umgedichtetes Weihnachtslied vorgesungen. Es ist schon eine schöne Tradition geworden, dass uns die FES jedes Jahr mit Sach-und Geldspenden unterstützt.
Auf diesem Weg nochmals herzlichen Dank.
Die Kinder und das Team der Kita Pfiffikus.
Satzung zur dritten Änderung
der Gebührensatzung zur Abwassersatzung (GebS)
des Abwasserzweckverbandes Götzenthal vom 29.11.2017
Satzung zur zweiten Änderung
der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Entsorgungssatzung – EntS –)
des Abwasserzweckverbandes Götzenthal vom 29. November 2017
1. Dezember 2017
Sonderregelung für neues VMS-Fahrplanbuch „Stadt Chemnitz und Umland“
Chemnitzer Stadtverkehr erscheint in gesonderter Broschüre
Chemnitz In der Ausgabe der neuen Fahrplanbücher für die Fahrplanperiode 2017/18
gibt es in diesem Jahr für das Fahrplanbuch „Stadt Chemnitz und Umland“ eine
Sonderregelung: Aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten an der Zentralhaltestelle
enthält das Fahrplanbuch keine Fahrplantabellen für den Stadtverkehr Chemnitz, sondern
lediglich eine Information zu den Linienwegen des neuen Netzes „2017+“ und das
entsprechende Taktschema. Außerdem abgedruckt sind wie in den Vorjahren die
Fahrpläne aller innerhalb des Stadtgebietes verkehrenden Regionalbuslinien sowie der
Eisenbahnen des Nahverkehrs.
Die Fahrgäste erhalten die ab 10. Dezember 2017 geltenden Fahrpläne der Stadtbusse
und Straßenbahnen mittels einer zusätzlich gedruckten Fahrplanbroschüre der
Chemnitzer Verkehrs-AG. Sie enthält alle Fahrpläne des Stadtverkehrs für den Zeitraum
bis zum Ende des vierten Bauabschnittes an der Zentralhaltestelle am 13. Mai 2018. Im
Anschluss daran wird vom Verkehrsverbund Mittelsachsen ein weiteres Buch mit den
dann gültigen regulären Fahrplänen des Chemnitzer Stadtverkehrs herausgegeben.
Die verbundweite Ausgabe für die Fahrplanbücher „Erzgebirgskreis“, „Mittelsachsen“ und
„Zwickau“ beginnt am Montag, den 4. Dezember 2017. Für das Fahrplanbuch „Stadt
Chemnitz und Umland“ sowie für den Fahrplanschuber (alle vier Bücher im Paket) startet
der Verkauf am Mittwoch, den 6. Dezember 2017.
Wie gewohnt kosten die Fahrplanbücher jeweils 2,00 Euro, der Fahrplanschuber ist für
7,00 Euro erhältlich. Beim Kauf des Fahrplanbuches für Chemnitz oder des
Fahrplanschubers wird die CVAG-Broschüre kostenfrei ausgegeben. Zu erwerben sind
die Fahrplanbücher wieder in allen Servicestellen und Agenturen der VMSPartnerunternehmen.
Ansprechpartner für Medien Allgemeine Information
Jeanette Kiesinger www.vms.de
Pressesprecherin Service‐Telefon: 0371 4000888
Tel.: 0371 4000860 Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr
E‐Mail: presse@vms.de E‐Mail: info@vms.de
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH, Am Rathaus 2 09111 Chemnitz
Tel.: 0371 40008‐0
Fax: 0371 4000899 Seite 1/1
Ihr Verkehrsverbund Mittelsachsen
Geänderte Abfallentsorgung durch Weihnachten und Neujahr
Leerung der Abfallbehälter verschiebt sich aufgrund von Feiertagen
Bedingt durch Weihnachten und den Jahreswechsel ändern sich die Termine bei der Abholung der Wertstoffe und Abfälle.
Die Leerung aller Abfallsammelbehälter für
- Montag, den 25. Dezember 2017 (1. Weihnachtsfeiertag) sowie Dienstag, den 26. Dezember 2017 (2. Weihnachtsfeiertag) erfolgt ab Mittwoch, den 27. Dezember 2017
- Montag, den 1. Januar 2018 (Neujahr) erfolgt ab Dienstag, den 2. Januar 2018
Entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Zwickau wird nach Feiertagen jeweils ab dem darauffolgenden Werktag entsorgt. Weitere Abholtermine können sich ggf. bis zum Samstag der jeweiligen Woche verschieben.
Die Behälter sind nach dem Feiertag immer am eigentlichen Entsorgungstag (außer am Feiertag) bis 07:00 Uhr zur Leerung bereitzustellen.
Im Abfallkalender des Landkreises Zwickau sind für das Jahr 2018 alle Termine der Nachholung der Abfallentsorgung für die Feiertage bereits vermerkt.
Ausgediente Weihnachtsbäume werden entsorgt
Weihnachtsbäume werden kompostiert
Am 17. Januar 2018 werden im gesamten Landkreis die ausgedienten Weihnachtsbäume grundstücksnah entsorgt. Dazu sind diese bis 07:00 Uhr am von der Restabfallentsorgung gewohnten Standort bereitzulegen.
Es ist zu beachten, dass die ausgedienten Weihnachtsbäume einer Kompostierung zugeführt werden und daher nur restlos abgeschmückt und unverpackt angenommen werden können.
Sonstiger Baum- oder Strauchverschnitt, der im Garten angefallen ist, wird nicht mitgenommen.
Ort/Ortsteil und Stadt/Stadtteil: | Termin: |
Dennheritz mit allen Ortsteilen | Mittwoch, 17. Januar 2018 |
Amt für Abfallwirtschaft
Schwerkraftschlösser und Mülltonnen-Clips bieten Alternativen
Künftig werden bereitgestellte Abfallbehälter, an denen Ketten, Schlösser, Ösen, Haken oder Ähnliches befestigt sind, nicht mehr entleert, teilt das Amt für Abfallwirtschaft mit.
„Die losen Metallteile stören nicht nur beim Einhängen der Abfallbehälter am Entsorgungsfahrzeug, sondern stellen auch eine erhebliche Unfallgefahr für das Entsorgungspersonal dar“ begründet Carmen Nowatzky, Leiterin des Abfallwirtschaftsamtes, diese Maßnahme.
„Unabhängig davon“ weist sie darauf hin, „sind alle Abfalltonnen nach der Abfallwirtschaftssatzung pfleglich zu behandeln und dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Folglich sind Beschädigungen zu unterlassen bzw. zu verhindern. Eine Beschädigung liegt auch dann vor, wenn Tonnen von Fremdkörpern durchbohrt werden, zumal dadurch die eingebauten Transponder zerstört werden können!“
Sie zeigt Verständnis, dass sich die Nutzer mit dem Anbringen von Schlössern vor dem Einbringen fremder Abfälle schützen wollen. Sie empfiehlt jedoch den Einbau von Schwerkraftschlössern oder sogenannte Mülltonnen-Clips als risikolose Alternative.
„Der Einbau eines Schwerkraftschlosses kann beim Amt für Abfallwirtschaft schriftlich oder per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de beantragt werden. Der preisgünstigere Mülltonnen-Clip ist im Fachhandel erhältlich. Beide Varianten werden passgenau für die jeweiligen Tonnen produziert, beschädigen die Gefäße nicht und enthalten keine losen Teile. “ so die Amtsleiterin.
Wenn der Winter die Abfalltonne fest im Griff hat
Entgegenkommen erleichtert die Arbeit des Entsorgungspersonals
Machen Eisglätte und Schneewände eine Anfahrt der Entsorgungsfahrzeuge unmöglich, müssen die Abfallbehälter an einer für sie erreichbaren Stelle zur Entleerung bereitgestellt werden. Dabei hilft es enorm, wenn die Standplätze der Tonnen auf dem Gehweg sowie deren Weg zur Fahrbahn am Entleerungstag vollständig von Schnee beräumt sind.
Gibt es hinsichtlich der Anfahrbarkeit keine Hindernisse, so liegt auch die vollständige Entleerung in der Hand der Tonnen-Nutzer. So sollten festgefrorene Abfälle am Entleerungstag vom Behälterrand entfernt sein. Ein Stellplatz am bzw. im Haus oder der Garage ist optimal, um dem Anfrieren vorzubeugen. Zusätzlich können Bioabfälle in Küchen- oder Zeitungspapier, Restabfälle in Tüten verpackt werden.
Die ordnungsgemäße Entleerung im Winter und vor allem über die Feiertage ist im Interesse aller Beteiligten. Mit ein bisschen Entgegenkommen wird dem Entsorgungspersonal die Entleerung der Tonnen erheblich erleichtert. Es wird um Verständnis gebeten, sollte trotz aller Bemühungen einmal eine Entsorgung nicht möglich sein!
In diesem Fall können zugelassene Restabfallsäcke benutzt werden, die bei der nächsten Abholung selbstverständlich mitgenommen werden.
Die Verkaufsstellen sind im Terminteil des Abfallkalenders 2018 sowie auf der Homepage des Amtes für Abfallwirtschaft unter www.landkreis-zwickau.de/abfall zu finden.
Tierbestandsmeldung 2018
Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden Ende Dezember 2017 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie bis Mitte Januar 2018 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse.
Auf dem Meldebogen oder per Internet melden Sie bitte die am Stichtag 1. Januar 2018 vorhandenen Tiere. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2018 den Beitragsbescheid, auf dessen Grundlage Sie dann Ihren Beitrag an die Tierseuchenkasse überweisen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Es ist nicht wichtig, Ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten, spielt dabei keine Rolle.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u.a., Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht Ihrer entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de
… so zogen die 7 Zwerge mit ihren Laternen durch die Berge und unsere Reihen.
Viele Tage und Wochen waren die Kinder der Froschgruppe fleißig und studierten das Märchen vom Schneewittchen und den 7 Zwergen ein. Jeder schlüpfte in eine Rolle und alle hatten gemeinsam viel Spaß bei den Aufführungen.
Zum Muttinachmittag, bei der jährlichen Rentnerweihnachtsfeier im Gemeindezentrum und für alle Pfiffikusse am Nikolaustag zeigten sie ihr tolles Märchen. Natürlich waren alle ganz aufgeregt, haben es aber wunderbar gemeistert. Nachdem am 06.12. 2017 alle Kinder wieder zurück in ihre Garderobe kamen, war die Überraschung groß, denn der Nikolaus hat jedem Kind eine kleine, süße Freude in die Schuhe gesteckt.
Nun hoffen wir alle, dass der Nikolaus dem Weihnachtsmann von unserer Kinderweihnachtsfeier am 14.12.2017 erzählt. Bis dahin machen wir es uns so richtig gemütlich und genießen die Adventszeit mit Plätzchenduft und Kerzenschein.
In diesem Sinne wünschen die Kinder und das Team der Kita Pfiffikus allen ein besinnliches Fest,
sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr!