Bald ist es soweit: Am 9. April, dem Sonntag Palmarum, findet um 10.00 Uhr der diesjährige Konfirmationsgottesdienst in der Kirche in Dennheritz statt.
Vor gut eineinhalb Jahren haben sich (siehe Foto, 1. Reihe von links) Chantal und Lucienna Dwornik (Gesau), Marie Billing (Gesau) und Aaron Hofmann (Dennheritz) mit Pfarrer Matthias Franke auf den Weg gemacht, um sich auf diesen Tag vorzubereiten. Seit vergangenen Sommer haben sie gemeinsam mit den Vorkonfirmanden der Klasse 7 gemeinsam Unterricht. Und nun haben wir die letzten Wochen gemeinsam nach Gott gefragt, manches miteinander erlebt und oft auch gelacht.
Wer die Gruppe noch einmal vor der Konfirmation erleben will, kann dies im Besonderen Gottesdienst am 2. April um 14.00 Uhr in der Gesauer Kirche tun, den die Konfirmandengruppe zum Thema „Ich glaub’s.“ mit gestalten wird.
Im Konfirmationsgottesdienst werden die vier Konfis dann ihr „Ja“ zur Taufe sprechen. Ich hoffe und wünsche mir, dass ihre Entscheidung für Jesus Christus den Jugendlichen ein Leben lang Halt und Orientierung gibt und sie im Kreise der Gemeinde Jesu Christi sicher ihren Lebensweg gehen.
Vier Tage nach der Konfirmation, am Gründonnerstag (13. April) werden dann die Jugendlichen um 19.00 Uhr in Gesau das Erstabendmahl feiern.
Begleiten wir unsere Konfirmanden auch weiterhin mit unserem Gebet! Bitten wir Gott, dass er sie behüte, sie immer wieder ihre Nähe erleben lässt! Und lassen wir die Jugendlichen Heimat finden in unseren Gemeinden!
Außerplanmäßige Kosten für Innenraum
Für jeden gut sichtbar nähern sich die Dacharbeiten an der Kirche in Niederschindmaas dem Ende. Der weitere Verlauf ist aber von den Witterungsbedingungen abhängig. Nach der Auswertung des neuen Schwingungsgutachtens, das am dritten März erstellt wurde, kann die Glocke nun wieder zurück in den Glockenstuhl. Die erforderlichen Elektroarbeiten im Glockenturm wurden durch die Firma Brewko abgeschlossen.
Sorgen bereiten die Arbeiten im Kirchenschiff und Altarraum. Dort müssen noch Putz– und Malerarbeiten durchgeführt werden. Dazu sind außerplanmäßige Finanzmittel nötig, die zum Teil durch Spenden aufgebracht werden müssen. Sie sehen also, wir sind auch weiter auf Ihre Unterstützung angewiesen, um die Kirche auch innen wieder zu einem Schmuckstück werden zu lassen. Ein Termin für die Gesamtfertigstellung steht noch nicht fest.
In der Hoffnung auf eine baldige Fertigstellung der Kirche und Ihre Spendenbereitschaft grüßt Sie der Kirchenvorstand Dennheritz-Niederschindmaas.
(Friedbert Weise)
Am 17. März hat Gemeidewehrleiter Matthias Machatz nach der Begrüßung und dem Gedenken an die verstorbenen Kameraden L. Bachmann und W. Klitzsch den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2016 abgelegt. Die Wehr in Niederschindmaas zählte im vergangenen Jahr 51 Mitglieder, davon 46 Einsatzkräfte. Vier Kameraden konnten, dank der guten Nachwuchsarbeit, als Einsatzkräfte in die Wehr aufgenommen werden, sechs weitere Jugendliche sind Mitglied der Jugendfeuerwehr. Im Jahr 2016 zählte man sieben Einsätze: Im Januar ein Verkehrsunfall, im Sommer zwei Technische Hilfeleistungen, im Oktober ein weiterer Verkehrsunfall auf der Seiferitzer Straße, im November eine Technische Hilfeleistung wegen Gasgeruchs, im Dezember ein Großeinsatz bei einem Brand in Oberschindmaas und Ende des Jahres noch eine Technische Hilfeleistung wegen der Vogelgrippe. Insgesamt waren die Kameraden 169 Stunden im Einsatz, dabei waren 68 Kameradinnen und Kameraden im Einsatz.
Matthias Machatz dankte der Gemeinde, dem Bürgermeister, dem Gemeinderat, dem Landratsamt und dem Autohaus Bräutigam für die Ersatzbeschaffung des MTW RENAULT Master. Derzeit befinden sich drei Fahrzeuge im Bestand der Wehr in Niederschindmaas: Ein Löschfahrzeug 20/12 Iveco-Magirus, ein Kommandowagen VW T5 und ein MTW Renault Master.
Weiterer Dank ging an die helfenden Hände, die die zahlreichen kulturellen Aktivitäten der Wehr unterstützen, zum Beispiel den Radlersonntag, das Besenbrennen, das Feuerwehr-Fest, das Herbstfest, sportliche Vergleiche beim Löschangriff, den Volkstrauertag, den Herbstlauf, das Erleuchten des Schwibbogens und viele weitere.
Nach den Gruß- und Dankesworten unserer Ehrengäste, genannt seien Bürgermeister Frank Taubert, Kreisbrandmeister Th. Wende und der Vorsitzende des Kreisfeuerwehr-Verbandes, M. Hofmann, folgte eine lockere Diskussion mit den Kameraden und Gästen. Nach der Ehrung einiger Kameraden ging man anschließend zum gemütlichen Teil über und beendete den Abend mit einem Schlachtfest. Für Deftiges vom Schlachtfest sorgte wieder unsere Inge und ihre Helfer. Vielen herzlichen Dank und ein dreifaches „Gut-Wehr“.
(Text: MT, Bild: FFW Niederschindmaas)
Unter dem Motto „Pfingsttage“ heißen wir alle Senioren unserer Gemeinde am Mittwoch, dem 31. Mai 14:30 Uhr im Gemeindezentrum Dennheritz, Wäschereiweg 4 auf das Herzlichste willkommen.
In der Gemeindeverwaltung können Sie ab März immer zu den Öffnungszeiten, je 10 m hochwertige Wimpelkette für 2,- € kaufen, um Ihre Grundstücke für die 700 Jahrfeier zu schmücken. Die Wimpelketten sind in den verschiedensten Farben erhältlich.
Weitere Informationen zur Planung des Festes im nächsten Anzeiger oder im Internet auf www.dennheritz.de. (MT)
Zeigen Sie Flagge mit der Logofahne 700 Jahre Dennheritz. Die Fahne aus Polyester 115 g/m², 150 x 90 cm waagerecht oder 90 x 150 cm senkrecht mit hochwertigem Logodruck ist umlaufend gesäumt und links oder oben mit PVC Ösen versehen.
Folgende Motive sind erhältlich:
Flagge quer mit Logo 150 x 90
Flagge hoch mit Logo 90 x 150
Flagge hoch mit Logo und Datum 90 x 150
Eine Flagge kostet 18,- EUR und kann bei Matthias Trenkel, Glauchauer Straße 5, 08393 Dennheritz, Telefon: 0171 1753504 oder per E-mail unter m.trenkel@t-lino.de bestellt werden. Andere Motive und Maße können auf Anfrage für Sie hergestellt werden. (MT)
2. April: 14.00 Uhr Besonderer Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in Gesau
9. April (Palmarum): 10.00 Uhr Konfirmation in Dennheritz
13. April (Gründonnerstag): 19.30 Uhr Sakramentsgottesdienst in Gesau
14. April (Karfreitag): 16.30 Uhr Sakramentsgottesdienst in Niederschindmaas
16. April (Ostersonntag): 6.00 Uhr Andacht zur Osternacht mit anschließendem Frühstück in Gesau, 10.00 Uhr Familiengottesdienst in Dennheritz
17. April (Ostermontag): 9.00 Uhr Festgottesdienst in Niederschindmaas
23. April: 9.00 Uhr Sakramentsgottesdienst in Dennheritz, 10.30 Uhr Predigtgottesdienst in Gesau
30. April: 10.00 Uhr Festgottesdienst mit Posaunen in Gesau
Innovativ in die Zukunft, nachhaltig zur Natur, gern Leben und Arbeiten in unserer Region
Projektaufrufe für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Zwickauer Land
Handlungsfeld C „Freizeit, Kultur und Tourismus“
LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die LEADER-Entwicklungsstrategie (kurz LES) einer Region ist die Grundlage zur Förderung von Vorhaben in ländlichen Räumen aus dem Landwirtschaftsfonds der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Fördermaßnahmen.
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Vorhaben im Handlungsfeld C „Freizeit, Kultur und Tourismus“ auf. Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf der Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
LEADER ist ein zweistufiges Förderprogramm. Die LEADER-Region Zwickauer Land wählt die Vorhaben entsprechend ihrer Förderwürdigkeit aus, anschließend prüft die Bewilligungsbehörde deren umfassende Förderfähigkeit. Die LEADER-Region selbst erteilt keinen Bewilligungsbescheid.
Nr. des Aufrufes: | 02-2017-C |
Datum des Aufrufes: | 27.03.2017, 09:00 Uhr |
Einreichfrist: | 22.05.2017, 16:00 Uhr |
Einzureichen bei: | Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau |
Aufruf im Handlungsfeld C „Freizeit, Kultur und Tourismus“
Ziele des Handlungsfeldes C:
Mit dem zur Verfügung stehenden Budget soll das touristische Angebot gestärkt und die Wertschöpfung in der Region erhöht werden. Auch die stärkere Anbindung der ländlichen Räume an die touristische Entwicklung unter der Marke „Zeitsprungland“ ist ein Ziel.
Für den Projektaufruf im Handlungsfeld C steht ein Budget von insgesamt 1.020.000 Euro zur Verfügung. In der gesamten Förderperiode sind im Handlungsfeld C 2.194.043 Euro eingeplant.
Inhalt des Aufrufes:
Der Aufruf umfasst die Unterstützung neuartiger Werbemaßnahmen, die Förderung bedeutender Destinationen, die qualitative Verbesserung touristischer Wege sowie Vorhaben zur Verbesserung klassischer touristischer Dienstleistungen wie Beherbergung und Gastronomie.
Für Vorhaben in diesen Bereichen kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Rechtsform der antragstellenden Person, sowie bei Unternehmen von deren Vorsteuerabzugsberechtigung.
Für Vorhaben in diesem Handlungsfeld können Gebietskörperschaften, nicht gewerblichen Zusammenschlüssen und kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Eine Reduktion des Fördersatzes ist bei Vorliegen einer Beihilfe möglich.
Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 €, zu beachten sind maximale Zuwendungsbeträge.
Aufgerufene Maßnahmen im Handlungsfeld C des Aktionsplans:
Fördermaßnahmen | Zuwendungs-empfängerInnen | Budget im Projektaufruf | Budget der ges. Förderperiode |
C1.01
Innovative touristische Marketingprojekte und Konzepte |
· Gebietskörperschaften – 65 %
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse – · Trägerinnen von Unternehmen – 50 % |
90.000 € | 450.060 € |
C2.01
Aufwertung bestehender Objekte mit regionaler oder überregionaler Bedeutsamkeit |
· Gebietskörperschaften – 65 %
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse –
|
480.000 € | 843.863 € |
Zusätzliche Voraussetzungen neben den allgemeinen Kohärenzkriterien:
· Das Vorhaben bezieht sich auf ein Objekt, das eine überörtliche touristische Ausstrahlungskraft besitzt. (Stellungnahme Tourismusregion Zwickau e.V. und ggf. Kommune) · Anbauten und Erweiterungen zulässig, wenn für Nutzbarkeit der Gebäudefunktion wichtig, sich harmonisch in Gebäude Ortsbild fügen und nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes ausmachen (Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten) Hinweise: o Aufwertung = verbesserte Wertschöpfung im Tourismus- oder Freizeitbereich o Regionale Bedeutsamkeit = Anziehungspunkt im Zwickauer Land o Maximale Zuschusssumme je Vorhaben: 120.000 € |
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C2.02
Erhalt und Neuanlage der linienhaften touristischen Infrastruktur |
· Gebietskörperschaften – 65 %
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse – 70 % · TrägerInnen von Unternehmen – 50 % |
100.000 € | 506.318 € |
Hinweis:
– Maximale Zuschusssumme je Vorhaben: 100.000 €, bei TrägerInnen von Unternehmen 20.000 € |
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C2.03
Verbesserung des Angebotes im Bereich Beherbergung, Gastronomie und touristischer Dienstleistungen (Angebotsergänzung, Unterstützung von Coaching-Programmen,…) |
· TrägerInnen von Unternehmen – 50 % | 350.000 € | 393.803 € |
Zusätzliche Voraussetzungen neben den allgemeinen Kohärenzkriterien:
· Das Vorhaben ‐ erfolgt dort, wo ein wirklicher Bedarf besteht, · Sanierung oder Ausbau von Gebäuden nur bei Objekten mit hoher Ortsbildprägung (Stellungnahme der Kommune) · Anbauten und Erweiterungen zulässig, wenn für Nutzbarkeit der Gebäudefunktion wichtig, sich harmonisch in Gebäude Ortsbild fügen und nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes ausmachen (Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten) · Bei der Schaffung von Beherbergungsangeboten sind mindestens 5 Gästebetten notwendig (Stellungnahme antragstellende Person) Hinweis: |
Ausführungszeitraum:
Alle Vorhaben sollen 2017 begonnen werden und innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Zur Beantragung von Fördermitteln ist ein sog. Formblatt auszufüllen. Dieses finden Sie unter folgendem Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php
Dieses ist ausgefüllt mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bis 22.05.2017, 16:00 Uhr, im Regionalmanagement einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage zur Förderwürdigkeit. Eine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen nach dem 22.05.2017 besteht nicht.
Vorhabenauswahl:
Die Entscheidung, welche Vorhaben mittels der LEADER-Strategie gefördert werden, erfolgt anhand der Auswahlkriterien auf Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie „Zwickauer Land“ und wird limitiert durch das aufgerufene Budget der Region. Grundlage der Prüfung sind Angaben der antragstellenden Personen im Formblatt sowie der Vorhabensbeschreibung.
Alle zum vorgegebenen Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
Die Kohärenz[1]– und Mehrwertprüfung als notwendig zu erfüllende Pflichtkriterien:
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/massnahmen_foerdermoeglichkeiten.php (unter Informationsmaterial und Antragsformulare) (Prüfformular, nicht auszufüllen)
Die Aufstellung der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den übergeordneten und eigenen Vorgaben der Region. Alle Kohärenzkriterien müssen bis zum Ende der Aufruffrist erfüllt sein. Der regionale Mehrwert ist ab einer Punktzahl von 10 gegeben.
Vorhaben, die die Prüfung nicht bestehen, werden abgelehnt.
- Fachprüfung als Ranking[2]kriterien: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/massnahmen_foerdermoeglichkeiten.php (unter Informationsmaterial und Antragsformulare) (Prüfformular, nicht auszufüllen)
Die Rankingkriterien führen in Summe mit den Punkten der Mehrwertprüfung zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Rangfolge der eingereichten Vorhaben.
Zu beachten sind außerdem die ebenso veröffentlichten Hinweise und Erläuterungen zu den Fördermaßnahmen.
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl in öffentlicher Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 19.06.2017.
Hinweis:
Eingereichte Vorhaben werden vor der Sitzung des Entscheidungsgremiums auf der Internetseite www.zukunftsregion-zwickau.de mit Name, Ort sowie Bezeichnung des Vorhabens veröffentlicht. Die Auswahlentscheidung wird für alle förderwürdigen Vorhaben ebenfalls auf der Homepage bekannt gegeben.
Die LEADER-Förderung ist ein zweistufiger Prozess. VorhabenträgerInnen, deren/dessen Vorhaben durch die Region ausgewählt wurde, stellen anschließend bis zum 28.08.2017 den Hauptförderantrag bei der Bewilligungsbehörde. Später eingereichte Vorhaben können nicht weiter berücksichtigt werden und verlieren das positive Votum der Region.
Vorhaben, die die Kohärenz- oder Mehrwertprüfung nicht bestehen oder aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Beim nächsten Aufruf der entsprechenden Fördermaßnahme besteht die Möglichkeit, das Vorhaben nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für die Interessenten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der LEADER- Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartnerinnen: Frau Isabel Schauer/ Frau Damaris Falk
Bosestraße 1, 08056 Zwickau
info@zukunftsregion-zwickau.de
Tel: 0375/30354-106/-104 , Fax: 0375/30354-107
Rechtsgrundlagen:
- Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 (EPLR)
- http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
- Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Zwickauer Land“ http://www.zukunftsregion-zwickau.de/Strategie.php
- Aktionsplan der LEADER–Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Zwickauer Land“ http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php (unter Auflistung der Aufrufe)
[1] Lateinisch für Zusammenhang – hier Übereinstimmung mit Vorgaben der EU, des Landes und der Region
[2] Englisch für Rangfolge
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
gemeinnützige GmbH
Berlin | Brandenburg | Hamburg
Sachsen | Schleswig-Holstein
Medieninformation für Amtsblätter April 2017
Mit einer guten Tat ins Osterwochenende starten: DRK bietet Sonderblutspendetermine am Ostersamstag
Krankheiten machen keine Pause, die Behandlung der Patienten in Kliniken und anderen medizinischen Versorgungszentren geht auch in Ferienzeiten weiter! Zahlreiche Patienten, vertrauen auf das Engagement ihrer gesunden Mitmenschen – an 365 Tagen im Jahr. Es ist besonders wichtig, dass auch rund um Feiertage und in Urlaubszeiten stets genügend Blutspenden geleistet werden.
Der DRK-Blutspendedienst bietet deshalb zusätzlich zu den regulär stattfindenden Spendeterminen (auch am Gründonnerstag, 13.04.) am Ostersamstag, 15.04. Blutspendetermine an. Alle Spenderinnen und Spender, die sich auf diesen Terminen mit einer Blutspende für schwerkranke oder verletzte Mitmenschen einsetzen, erhalten eine kleine Osterüberraschung als Dankeschön für ihr Engagement.
Alle DRK-Blutspendetermine finden Sie unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Blutspenden ist einfach. Jeder Spender leistet mit seiner Spende dreifache Hilfe. Denn aus dem halben Liter einer Spende können bis zu drei Präparate gewonnen werden, die bereits 24 Stunden nach der Blutspende für die Patienten bereit stehen. Darunter sind auch Thrombozytenkonzentrate, die häufig im Rahmen der Behandlung von Krebserkrankungen zum Einsatz kommen und lediglich vier bis fünf Tage haltbar sind. Nur wenn an jedem Tag möglichst viele Menschen eine Blutspende leisten, kann die Patientenversorgung kontinuierlich sichergestellt werden.
Besonders eisenhaltig sind zum Beispiel Schweineleber (14,7 mg/100 g) oder Kalbsleberwurst (7,3 mg/100 g) oder Gemüse wie Spinat (2,9 mg/100 g) oder Mangold (2,0 mg/ 100 g). Auch Haselnüsse, Erdnüsse und Mandeln tragen zu einer eisenreichen Ernährung bei.
Informationen zum Thema „Was tun bei Eisenmangel“ finden Sie auch unter
Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
Auf Grund von Krankheit hat die Stadtverwaltung Crimmitschau die Öffnungs- und Sprechzeiten des Meldeamtes vorübergehend eingeschränkt:
Ab Donnerstag, den 23. März 2017 gelten bis auf Weiteres folgende Öffnungszeiten:
Montag 09:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Wir bitten um Verständnis.