Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
- Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Um die Grundlage für weitere Lärmaktionsplanungen zu schaffen, erstellt das Eisenbahn-Bundesamt einen ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken, der bis Mitte des Jahres 2016 fertiggestellt und veröffentlicht wird.
Bis Ende Juni dieses Jahres hatten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihr Lärmempfinden entlang von Eisenbahnstrecken zu schildern. Über 17.000 Einsender haben davon Gebrauch gemacht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen seiner Pilot-Lärmaktionsplanung ausgewertet und veröffentlicht. Das Dokument ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:
Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 15. November bis 15. Dezember 2015 stattfindet, bietet die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:
www.laermaktionsplanung-schiene.de
Nach der Auswertung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die daraus hervorgehenden Ergebnisse ergänzend als Teil B veröffentlicht. Der nun erschienene Teil A und der künftige Teil B werden zusammen genommen den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes ergeben.
Hintergrund: Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel hat, hohe Lärmbelastung zu identifizieren. Die Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, kommunale Verwaltungen etc., die von Schienenlärm betroffen sind. Eine rege und konstruktive Beteiligung ist für das Projekt sehr wichtig.
Einladung der Gemeinde Dennheritz zum Seniorennachmittag Oktober 2015
Unter dem Motto „Herbstanfang“ heißen wir alle Senioren unserer Gemeinde
am Mittwoch, den 28. Oktober 2015 um 14:30 Uhr
im Gemeindezentrum Dennheritz auf das Herzlichste willkommen.
Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz
Woche der offenen Unternehmen 2016
Firmen können sich ab jetzt anmelden
In der Woche vom 7. bis 12. März 2016 sind die Jugendlichen wieder ganz gezielt in Sachsen unterwegs. Sie informieren sich bei den Betrieben über Ausbildungs- und Studienangebote sowie berufliche Perspektiven nach der Schulzeit.
Die „Woche der offenen Unternehmen“ bietet Unternehmen die Gelegenheit, erste persönliche Kontakte zu interessierten Schülerinnen und Schülern zu knüpfen und sich damit die Mitarbeiter von morgen zu sichern.
Davon profitieren alle Seiten: Schülerinnen und Schüler kommen mit Mitarbeitern, Ausbildern und Auszubildenden ins Gespräch, Unternehmen haben die Möglichkeit, schon heute den zukünftigen Mitarbeiter-Nachwuchs kennenzulernen und auch Lehrerinnen, Lehrer und Eltern können sich über den Ablauf des Bewerbungsprozesses informieren.
Auf der Internetplattform www.schau-rein-sachsen.de können Unternehmen ab sofort kostenfrei ihre Angebote eintragen. Dabei spielt die Größe des Betriebes keine Rolle. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Plätze sowie der Zeitpunkt der Veranstaltung innerhalb der Woche sind frei wählbar. Auf der Internetplattform www.schau-rein-sachsen.de sind auch hilfreiche Tipps zum Einstellen der Angebote und zur erfolgreichen Durchführung einer Veranstaltung zu finden. Die Schülerbuchungen erfolgen ebenfalls über die Plattform. Bereits registrierte Unternehmen loggen sich mit ihrem Passwort ein und schalten ihre neuen Termine für 2016.
Unternehmen, die bis 27. November 2015 einen bzw. mehrere Besuchstermine auf der Internetplattform www.schau-rein-sachsen.de bekannt geben, werden zusätzlich in einer Broschüre veröffentlicht. Die Broschüre erhalten alle Schüler der Oberschulen ab Klasse 7, der Gymnasien ab Klasse 9, der Beruflichen Gymnasien, der Förderschulen sowie der Berufsvorbereitungsklassen an Berufsschulzentren im Landkreis Zwickau.
Bis zum Anmeldestart für die Schüler sollten viele Angebote eingestellt sein, damit die Jugendlichen aus einer möglichst großen Vielfalt auswählen können. Auch Betriebe mit eher unbekannten oder speziellen Berufsbildern sind aufgerufen, sich zu beteiligen.
Kontakt:
Landratsamt Zwickau
Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz
Sachgebiet Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus
Ansprechpartnerin: Manja König
Telefon: 0375 4402-25118
Modellbahnclub Crimmitschau e.V. fährt nach 34 Jahren auch sichtbar „elektrisch“ |
Auch in diesem Jahr lädt der Modellbahnclub Crimmitschau e.V. zu seiner jährlichen Modelleisenbahnausstellung in seine Clubräume in der Badergasse 9 ein.
Neu auf der Clubanlage ist eine Oberleitung, die rechtzeitig fertiggestellt werden konnte. Damit können zum ersten Mal seit 34 Jahren mit
E-Lok bespannte Züge auf der Anlage fahren.
Die Ausstellung wird wie folgt geöffnet sein:
am 31. Oktober/01. November, am 07. /08. November sowie am 14. /15. November, jeweils zwischen 10.00 und 17.00 Uhr.
Medienkontakt:
Modellbahnclub Crimmitschau, Vorsitzender Jochen Fahland,
Tel. 0172 3646042 oder modellbahnclubcrimmitschau@web.de
Amt für Abfallwirtschaft
Bestellkarte für Biotonne kommt mit Abfallgebührenbescheid
Warum eine Biotonne? Weil sie BIOlogisch ist, die Umwelt schützt und Geld spart!
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Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau teilt mit, dass in Zeiten, in denen der Umweltschutz immer wichtiger wird, können auch kleine Aktionen einen großen Beitrag hierzu leisten können, zum Beispiel das getrennte Sammeln von Bioabfall. Dadurch werden kompostierbare Abfälle zu wertvoller Humuserde. Da die Entleerungsgebühr für die Bioabfalltonnen im Vergleich zu der für die Restabfalltonne auch noch 30 Prozent geringer ist, lohnt sich die Anschaffung einer Biotonne gleich doppelt.
Ab Mitte Oktober 2015 enthalten die verschickten Abfallgebührenbescheide für die Abfallentsorgung an die Grundstückseigentümer oder -verwalter die Bestellkarte für die Biotonne.
Zu den Abfallgebührenbescheiden informiert das Amt weiterhin, dass alle Änderungen der Personenzahl oder der Einwohnergleichwerte sowie alle durchgeführten Entleerungen bis September 2015 berücksichtigt wurden. Die endgültige Endabrechnung für dieses Jahr erfolgt mit dem Jahresbescheid im Frühjahr 2016.
Die Gemeinde Dennheritz bittet alle Anlieger die nachfolgenden Anliegerpflichten umzusetzen.
Anliegerpflichten nach dem „Sächsischen Straßengesetz“ – Teil Pflanzen und Gehölze
Wenn Pflanzen und Gehölze oder Teile von diesen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, hat der Anlieger diese zu entfernen, mindestens jedoch das Lichtraumprofil herzustellen.
Wenn Bäume, Büsche, Hecken oder sonstige Anpflanzungen in den Gehweg bzw. Verkehrsraum hinein wachsen, ist dringend ein Pflegeschnitt erforderlich. Im Gehwegbereich ist in der Höhe ein Freischneiden von mindestens 2,50 m und im Verkehrsraum in einer Höhe von mindestens 4,50 m erforderlich.
Gemäß § 27 Abs. 2 des „Sächsischen Straßengesetzes“ (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 in der derzeit geltenden Fassung, dürfen Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Dazu gehören natürlich auch in den Gehweg oder Verkehrsraum ragenden Äste u. ä.
Im Falle der Nichterfüllung kann gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer ein kostenpflichtiger Ordnungsbescheid zum Zwecke der Durchsetzung des SächsStrG erlassen werden (gem. § 24 des „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2003 (GVBl. S. 614, ber. S. 913).
gez. Frank Taubert
Bürgermeister Gemeinde Dennheritz
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