Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat im vergangenen Jahr mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung fand von Juni bis August 2017 die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Das Eisenbahn-Bundesamt startete im Januar nunmehr die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die bis zum 7. März 2018 gehen wird. In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es möglich, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Resonanz zu der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, dem bereits veröffentlichten Lärmaktionsplan Teil A und bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben. Der Teil A des Lärmaktionsplanes ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap
Auf Wunsch ist er auch in gedruckter Form erhältlich.
Nochmals zur Erinnerung der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Nachdem der Öffentlichkeit in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit gegeben wurde, die jeweils persönliche Lärmsituation zu schildern und in einer Karte zu verorten, bietet das Eisenbahn-Bundesamt in der nun aktuellen zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, das Verfahren selbst zu bewerten.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse richten.
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